Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mobility Card und App (Geschäftskunde)
Gegenstand und Geltung
(a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“) gelten für den Kauf von Kraftstoffen (Diesel, Benzin, LNG, LPG) und anderen Betriebsstoffen (AdBlue) und den bargeldlosen Bezug von Strom an Elektroladestationen zur Ladung von Elektrofahrzeugen mit Elektrizität – nachfolgend zusammengefasst: „angebotene Produkte“) mittels der Leu Mobilitäts-Karte oder Leu Mobilitäts-App an den Akzeptanzstellen, d. h. den Tankstellen und Elektroladestationen der Leu Energie GmbH & Co. KG (Lieferantin), von Dritten betriebene Elektroladestationen, die sich im ladenetz.de-Verbund befinden oder zu den ladenetz.de-Roaming-Partnern gehören und Tankstellen und sonstige Akzeptanzstellen, die durch das entsprechende Kartensymbol gekennzeichnet sind (nachfolgend zusammengefasst: „Akzeptanzstellen“). Die Akzeptanzstellensind auf der Website der Leu Energie GmbH & Co. KG zu finden.
Die Leu Mobilitäts-Karte bzw. die Nutzung der Leu Mobilitäts-App gilt/gelten für das vereinbarte Fahrzeug des Kunden. Sie ist/sind nicht auf Dritte übertragbar.
(b) Diese AGB gelten als in der jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen, als verbindlich anerkanntund das Einverständnis mit den in ihnen festgelegten Bestimmungen zur Datenverarbeitung ist erklärt.
(c) Sämtliche allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung; gegensätzliche Erklärungen des Kunden haben zur Folge, dass kein Vertrag zustande kommt und der Kunde als unredlicher, unrechtmäßiger und unechter Besitzer dennoch bezogener Kraftstoffe und weiterer Betriebsstoffe gilt. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist unter www.leutankstellen.de informationen/agb/ jederzeitabrufbar.
1. Abschluss von Verträgen zwischen dem Kunden und der Lieferantin und Nutzung der Leu Mobilitäts-Karte und der Leu Mobilitäts-App
(a) Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Lieferantin gemäß und unter Einschluss dieser AGB kommt zustande nach schriftlichem Abschluss der Vereinbarung für Firmenkunden über die Nutzung der LeuMobilitäts-Karte bzw. der Leu Mobilitäts-App und deren Nutzung zur Zahlung gemäß Ziff. 8 dieser AGB.
(b) Der Abschluss einer Vereinbarung für Firmenkunden über die Nutzung der Leu Mobilitäts-Karte bzw. der Leu Mobilitäts-App liegt in der freien Entscheidung der Lieferantin, insbesondere bei negativen Auskünften bei Kreditinstituten, Gläubigerschutzverbänden o.ä.
(c) Durch kostenlosen Download und Installation der Leu Mobilitäts-App und der anschließenden Registrierung alleine, wird zwischen dem Kunden und der Lieferantin noch kein Vertrag über die Nutzung der Leu Mobilitäts-App und der Leu Mobilitäts-Karte geschlossen.
(d) Die Registrierung in der Leu Mobilitäts-App erfolgt durch Eingabe von Vor- und Nachname, einer E-Mail-Adresse und eines selbstgewählten Passwortes.
(e) Nach erfolgter Registrierung wird dem Registrierten die entsprechende Vereinbarung über die Nutzung derLeu Mobilitäts-Karte bzw. der Leu Mobilitäts-App per E-Mail zugesandt.
(f) Nachdem die zugesandte Vereinbarung entsprechend ausgefüllt, an die Lieferantin zurückgesandt wurde und zwischen dem Kunden und der Lieferantin ein Vertrag geschlossen wurde, wird die Leu Mobilitäts-App für den Kunden für die Nutzung zur bargeldlosen Zahlung der angebotenen Produkte innerhalb von 14 Werktagen freigeschaltet. Dem Kunden wird innerhalb dieser 14 Werktage eine persönliche Geheimzahl (PIN) übersandt, mit der er sich bei den Tankautomaten bzw. Elektroladestationen identifizieren kann. Auf Nachfrage des Kunden besteht die Möglichkeit, sich eine Wunsch-PIN festlegen zu lassen.Dazu ist die Lieferantin jedoch nicht verpflichtet. Die Lieferantin darf die Festlegung einer Wunsch-PIN begründungslos ablehnen.
(g) Schließt der Kunde mit der Lieferantin eine Vereinbarung nach lit. (d) bis (f), so wird dem Kunden zusätzlich eine analoge Leu Mobilitäts-Karte zur Benutzung innerhalb von 14 Tagen übersandt. Eine Verpflichtung des Lieferanten dem Kunden eine entsprechende Leu Mobilitäts-Karte zu übersenden, besteht jedoch nicht und kann ohne Begründung verweigert werden. Der bargeldlose Erwerb der angebotenen Produkte ist sowohl mit der Leu Mobilitäts-App als auch mit der Leu Mobilitäts-Karte möglich.
(h) Besteht mit einem Kunden bereits eine Vereinbarung über die Nutzung der Leu Mobilitäts-Karte und der Leu Mobilitäts-App, so steht es Ihm frei, die Leu Mobilitäts-App auf seinem mobilen Endgerät zu installieren und sich dort zu registrieren. Die Registrierung erfolgt gem. lit. (d). Nach erfolgter Registrierung wirdfür den Kunden die bargeldlose Zahlung von angebotenen Produkten innerhalb von 14 Werktagen für die Nutzung freigeschaltet und ein entsprechender PIN zugesandt. Dem Kunden steht es frei mit der Leu Mobilitäts-Karte oder der Leu Mobilitäts-App die angebotenen Produkte bargeldlos zu erwerben. Für die Nutzung der Leu Mobilitäts-Karte fällt eine monatliche Gebühr von 1,00 Euro je Karte an. Diese Gebühr fällt auch dann an, wenn die Karte nicht benutzt wird. Die monatliche Gebühr wird mit Beginn jeden Monats fällig. Die monatliche Gebühr wird mit der ersten Abrechnung jeden Monats (Ziff. 8) mitabgerechnet, es sei denn, der Kunde schließt mit dem Lieferanten eine individuelle schriftliche Vereinbarung.
2. Karten, allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kunden, Verwendung der Leu Mobilitäts-Karte(n), Verwendung der Leu Mobilitäts-App.
(a) Die Lieferantin gewährt dem Kunden die Möglichkeit, die angebotenen Produkte an den Akzeptanzstellenbargeldlos gegen Vorlage der hierfür von der Lieferantin leihweise ausgegebenen Leu Mobilitäts-Karte bzw. mit Hilfe der Leu Mobilitäts-App entsprechend den Regelungen in der mit dem Kunden geschlossenen Vereinbarung über die Nutzung der Leu Mobilitäts-Karte bzw. der Leu Mobilitäts-App zu beziehen.
(b) Die Verwendung der Leu Mobilitäts-App setzt auf der Kundenseite die Bereitstellung eines kompatiblen, frei von Schadsoftware und in jeglicher Hinsicht funktionierenden mobilen Endgeräts (Smartphone, Tablet,o.ä.) sowie Kompatibilität des Betriebssystems auf dem genutzten Endgerät mit dem (z.B. im jeweiligen App Store) vorgegebenen Betriebssystem voraus. Des Weiteren wird auf dem Endgerät ein Internetzugang, durch den ggf. zusätzliche Kosten für den Kunden entstehen, vorausgesetzt. Über den „Download“ zur Installation der App hinaus stellt die Lieferantin weder Hardware noch Software noch Mobilfunkleistungen zur Verfügung. Die Lieferantin übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass das mobile Endgerät des Kunden kompatibel mit den technischen Voraussetzungen zur Nutzung der App ist. Weiterhin übernimmt die Lieferantin keinerlei Gewähr dafür, dass Leistungen des von dem Kunden auszuwählenden Mobilfunkanbieters, zum Beispiel in Hinblick auf Netzabdeckung, vorhandene Mobilfunkkapazitäten, Ausfälle oderStörungen usw. zum Gebrauch der App ausreichen.
(c) Die Leu Mobilitäts-Karte bleibt in jedem Fall Eigentum der Lieferantin. Sie ist nach dem Ende der Vertragslaufzeit und im Falle der Sperrung sofort an die Lieferantin zurückzugeben. Ebenso verbleiben sämtliche Werknutzungsrechte und sonstige Gebrauchs- und Nutzungsrechte an der Leu Mobilitäts-App bei der Lieferantin. Gebrauchs- und Werknutzungsbewilligung an der Leu Mobilitäts-Karte und der Leu Mobilitäts-App werden dem Kunden nur im Umfang der ausdrücklichen Regelung in der Vereinbarung über die Nutzung der Leu Mobilitäts-Karte und der Leu Mobilitäts-App und in diesen AGB beschränkt auf den Bezug von angebotenen Produkten bei der Lieferantin eingeräumt. Die Leu Mobilitäts-Karte und die Leu Mobilitäts-App ermöglichen den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Sie können nicht zum Erhalt von Bargeld eingesetzt werden. Auf der Leu Mobilitäts-Karte ist kein Guthaben vorhanden bzw. gespeichert.
(d) Der Kunde hat den Empfang der Leu Mobilitäts-Karte sowie der PIN (persönliche Geheimzahl) unverzüglich nach dem jeweiligen Erhalt schriftlich zu quittieren. Erhält die Lieferantin nicht unverzüglich nach Erhalt die schriftliche Empfangsquittung, ist die Lieferantin berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Leu Mobilitäts-Karte zu sperren. Wird die PIN dem Kunden, aufgrund Registrierung über die Leu Mobilitäts-App und anschließendem Abschluss der Vereinbarung nach Ziff.1 lit. (d) bis (f) postalisch oder per E-Mail zugesandt, so hat der Kunde den Erhalt nicht schriftlich zu quittieren, außer der Kunde wird von der Lieferantin ausdrücklich dazu aufgefordert.
(e) Die Leu Mobilitäts-Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhandenkommt und/oder missbräuchlich genutzt wird. Insbesondere darf die Leu Mobilitäts-Karte nicht inallgemein zugänglichen Räumen oder unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden. Das mobile Endgerät, auf dem die Leu Mobilitäts-App installiert ist, ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass dieses abhandenkommt und/oder die Leu Mobilitäts-App missbräuchlich genutzt wird. Der Zugriff auf die Leu Mobilitäts-App durch Unberechtigte ist entsprechend zu verhindern.
(f) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass keine unberechtigte dritte Person Kenntnis von der persön-
lichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die Geheimzahl darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oderin anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden, denn jede Person, welche die persönliche Geheimzahl kennt und im Besitz der Karte ist oder Zugriff auf die Nutzung durch die Leu Mobilitäts-App hat, kann zu Lasten des Kunden angebotene Produkte beziehen.
(g) Im Fall der Weitergabe der PIN oder der Karte an Dritte haftet der Kunde neben dem Dritten für dessen schuldhafte Verletzung von Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten wie für selbstverschuldete Verletzung von Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten (§ 278 BGB). Der Kunde hat den Dritten vor einer etwaigen Weitergabe der PIN oder der Karte über die Sorgfaltspflichten gegenüber der Lieferantin aufzuklären und ihn über seine persönliche Haftung zu belehren. Gleiches gilt für die Benutzung der Leu Mobilitäts-App. Sobald Dritten der Zugriff auf die Leu Mobilitäts-App gestattet wird, haftet der Kunde neben dem Dritten für dessen schuldhafte Verletzung von Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten wie für selbstverschuldete Verletzung von Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten (§ 278 BGB). Der Kunde hat den Dritten vor einer etwaigen Weitergabe des Endgeräts (Smartphone, Tablet o.ä.) über die Sorgfaltspflichten gegenüber der Lieferantin aufzuklären und ihn über seine persönliche Haftung zu belehren.
(h) Stellt der Kunde den Verlust seiner Leu Mobilitäts-Karte oder missbräuchliche Verfügungen mit seiner Karte fest, so ist die Lieferantin unverzüglich zu benachrichtigen. Der Benachrichtigungspflicht unterliegt der Kunde auch, wenn in Räume oder Fahrzeuge eingebrochen oder eingedrungen wurde, in denen die Karte aufbewahrt oder üblicherweise aufbewahrt wurde. In jedem Fall ist jeder Diebstahl oder jede missbräuchliche Verwendung der Karte bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Dies gilt auch für Einbrüche in Räume oder Fahrzeuge, in denen die Karte verwahrt wurde, obwohl die Einbrüche nicht zum Verlust der Karte geführt haben. Gleiche Benachrichtigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für missbräuchliche Verfügungen durch die Leu Mobilitäts-App und/oder Diebstahl oder Verlust des mobilen Endgeräts, auf dem die Leu Mobilitäts-App installiert ist. Bei Verlust oder Diebstahl der Leu Mobilitäts-Karte, hat der Kunde an die Leu GmbH und Co. KG den Betrag in Höhe von 10,00 € als Ersatzleistung zu entrichten.
Die Anzeige kann der Kunde unter der Telefonnummer +49 (800) 899 899 0 oder +49 9281 899 0 mitteilen.
(i) Die Lieferantin behält sich das Recht vor, die Kartenverarbeitung aus technischen Gründen zeitweilig zuunterbrechen, zu verschieben oder einzustellen.
(j) Der in der Vereinbarung über die Nutzung der Leu Mobilitäts-Karte bzw. der Leu Mobilitäts-App auf Grundlage der eigenen Angaben des Kunden festgelegte Verfügungsrahmen (Transaktions-Höchstgrenze bzw. Umsatzlimit) wird im EDV-System der Lieferantin erfasst. Die Lieferantin ist nach billigem Ermessen berechtigt, diesen Verfügungsrahmen (Transaktions-Höchstgrenze bzw. Umsatzlimit) durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden neu festzulegen. Setzt der Kunde seine Leu Mobilitäts-Karte(n) bzw. die Leu Mobilitäts-App danach weiter ein, gilt das als Zustimmung zur Änderung des Verfügungsrahmens.
(k) Da die Leu Mobilitäts-Karte und die Leu Mobilitäts-App den Kunden berechtigen, die angebotenen Produkte bargeldlos an allen Akzeptanzstellen zu erwerben, obwohl die Lieferantin teilweise nicht Tankstellenbetreiber der jeweiligen Tankstelle bzw. nicht Betreiber der jeweiligen Elektroladestation ist oder die Tankstelle zumindest von einem Dritten mit Kraft- oder Betriebsstoffen bzw. die Elektroladestation von einem Dritten mit Elektrizität versorgt wird, nimmt der Kunde die angebotenen Produkte mit Benutzung der Leu Mobilitäts-Karte oder der Leu Mobilitäts-App zuerst im Namen und im Auftrag der Lieferantin an, bevor er anschließend die Produkte von der Lieferantin erwirbt.
(l) Die Verwendung der Leu Mobilitäts-Karte und der Leu Mobilitäts-App begründet den Kauf der angebotenenProdukte von der Leu Energie GmbH & Co. KG, auch soweit Dritte Leistende sind.
3. Haftung für Schäden durch missbräuchliche Verwendung der Leu Mobilitäts-Karte bzw. der Leu Mobilitäts-App
(a) Der Kunde anerkennt das im Falle der Verwendung einer einheitlichen PIN-Nummer bestehende erhöhte Sicherheitsrisiko. Für alle Schäden, die der Lieferantin durch den Verlust und die missbräuchliche Verwendung der Leu Mobilitäts-Karte oder des Endgeräts, auf dem die Leu Mobilitäts-App installiert ist, entstehen, haftet der Kunde, wenn sie auf einer schuldhaften Verletzung seiner Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten beruhen.
(b) Der Kunde haftet auch für die schuldhafte Verletzung von Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten derjenigenDritten, an die er die Karte und / oder PIN weitergegeben hat oder wenn der Dritte Kunde einer Zusatzkarte ist (§ 278 BGB). Gleiches gilt für die Weitergabe eines mobilen Endgeräts, auf dem die Leu Mobilitäts-App zur Zahlung benutzt werden kann.
(c) Grobe Fahrlässigkeit des Kunden liegt insbesondere vor, wenn die persönliche Geheimzahl auf der Karte vermerkt oder zusammen mit der Karte verwahrt war (z.B. der Originalbrief, in dem die PIN dem Kunden mitgeteilt wurde), die persönliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde, es sei denn, die Weitergabe der Geheimzahl erfolgte in Übereinstimmung mit diesen Vertragsbedingungen bei gleichzeitiger Haftungsübernahme für die Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Dritten durch den Kunden. Ferner handelt der Kunde grob fahrlässig, wenn der Kunde der Lieferantin nach Feststellung des Kartenverlustes das Abhandenkommen nicht unverzüglich meldet,obwohl ihm dies ohne weiteres möglich war und der Schaden durch die Verspätung verursacht wurde, die persönliche Geheimzahl bei Eingabe nicht geschützt oder im Beisein anderer Person eingegebenwird. Grobe Fahrlässigkeit des Kunden liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Zugriff auf die Leu Mobilitäts-App nicht ordnungsgemäß vor dem Zugriff Dritter geschützt wurde (z.B. durch die Eingabe eines Sicherheitscodes, Gesichtserkennung, u. ä.) und der Missbrauch dadurch verursacht wurde, es sei denn die Weitergabe des Endgeräts (Smartphone, Tablet u. ä.) erfolgte in Übereinstimmung mit diesen Vertragsbedingungen bei gleichzeitiger Haftungsübernahme für Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Dritten durch den Kunden. Ferner handelt der Kunde grob fahrlässig, wenn der Kunde der Lieferantin nach Feststellung der missbräuchlichen Verwendung dies nicht unverzüglich meldet, obwohl ihm dies ohne weiteres möglich war und der Schaden durch die Verspätung verursacht wurde.
(d) Hat der Kunde gegenüber der Lieferantin den Verlust, die missbräuchliche Verwendung oder den Dieb- stahl der Leu Mobilitäts-Karte bzw. der Leu Mobilitäts-App angezeigt, übernimmt die Lieferantin die Haftung für den nach der Anzeige aus dem Verlust oder aus der missbräuchlichen Verwendung der Karte oder der Leu Mobilitäts-App entstehenden Schaden, es sei denn, den Kunden trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
(e) Die gesetzliche Haftung des Kunden (z.B. aus § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB) bleibt hiervon unberührt.
4. Mitteilungspflichten des Kunden
(a) Dem Kunden ist die weitere Nutzung der Leu Mobilitäts-Karte, als auch die Nutzung der Leu Mobilitäts-Appuntersagt und er hat die Lieferantin unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn:
- eine Zwangsvollstreckung gegen ihn durchgeführt wird oder
- ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt worden ist oder
- sonstige Umstände eintreten, die zu Zweifeln an der rechtzeitigen und vollständigen Erfüllung der Forderung der Lieferantin Anlass geben.
(b) Der Kunde ist ferner verpflichtet, der Lieferantin
- Änderung seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse,
- Änderung seiner Bankverbindung,
- Änderung der Firma, der Vertretungsberechtigung oder der Rechtsform seines Unternehmens,
- Änderung der persönlich haftenden Gesellschafter,
- die Aufgabe oder das Erlöschen seines Gewerbes,
- Änderungen seiner Geschäftstätigkeit oder
- die Veräußerung oder Verpachtung seines Betriebes jeweils unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5. Fristlose Kündigung; Sperrung der Leu Mobilitäts-Karte bzw. der Leu Mobilitäts-App und sofortige Bezahlung
(a) Die Lieferantin ist berechtigt, die mit dem Kunden getroffene Vereinbarung fristlos zu kündigen und in diesem Fall die dem Kunden zur Verfügung gestellte Leu Mobilitäts-Karte ohne weitere Mitteilung zu sperren und einzuziehen und die Nutzung der Leu Mobilitäts-App zu sperren, wenn ein wichtiger Grund vorliegt,insbesondere:
- die Abbuchung oder der Lastschrifteinzug durch die Lieferantin scheitert, ohne dass die Lieferantindies zu vertreten hat, oder
- der Kunde mit Zahlungen in Rückstand kommt und Zahlungsrückstände trotz Mahnung nicht innerhalbvon 14 Tagen erfüllt, oder,
-der Lieferantin sonstige Umstände bekannt werden, die zu Zweifeln an der rechtzeitigen undvollständigen Erfüllung der Forderung der Lieferantin Anlass geben, oder
- der Kunde gegen seine Mitwirkungspflichten gem. Ziffer 3 verstößt, oder
- der Kunde ohne vorherige Genehmigung der Lieferantin den ihm eingeräumten Verfügungsrahmen überschreitet, oder der Kreditversicherer der Lieferantin sich weigert, den Kunden zu versichern oder weiter zu versichern oder bis zu der bei Vertragsabschluss bestehenden Höhe zu versichern, oder
- von der Lieferantin verlangte Sicherheit nicht gestellt wird, oder
- sonst ein wichtiger Grund vorliegt.
- Die Sperrung und Einziehung der Leu Mobilitäts-Karte und Sperrung der Nutzung der Leu Mobilitäts-App sind auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, wenn die Leu Mobilitäts-Karte oder die Leu Mobilitäts-App missbräuchlich verwendet wird, oder dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
(b) In den vorgenannten Fällen ist die Lieferantin auch berechtigt, sofortige Bezahlung der noch offenen Forderung zu verlangen, auch wenn der vereinbarte Abrechnungszeitraum noch nicht abgelaufen ist. Weitere Leistungen sind nur gegen Barzahlung oder gegen Vorauskasse zu erbringen.
6. Keine Abnahmepflicht des Kunden
Soweit nicht schriftlich ausdrücklich vereinbart ist, ist der Kunde nicht verpflichtet, die Leistungen der Lieferantin in Anspruch zu nehmen, d.h. es steht ihm frei, ob und in welchem Umfang er angebotene Produkte durch den Gebrauch der Leu Mobilitäts-Karte oder mittels der Leu Mobilitäts-App beziehen will.
7. Keine Bereitstellungspflicht der Lieferantin
Der Abschluss der Vereinbarung über die Nutzung der Leu Mobilitäts-Karte bzw. die Nutzung der Leu Mobilitäts-App verpflichtet weder die Lieferantin noch die Akzeptanzstellen zum Abschluss von Einzelverträgen über den Bezug der angebotenen Produkte. Eine Verpflichtung der Lieferantin oder der Akzeptanzstellen zur Bereitstellung der angebotenen Produkte, die mit der Leu Mobilitäts-Karte oder der Leu Mobilitäts-App in Anspruch genommen werden können, besteht nicht. Somit besteht auch keine Haftung der Lieferantin oder der Akzeptanzstellen, wenn die angebotenen Produkte nicht verfügbar sind und nicht bezogen werden können.
8. Preis, Abrechnung, Zahlung und Aufrechnungsausschluss
(a) Die Abrechnung, über die vom Kunden mittels Leu Mobilitäts-Karte oder Leu Mobilitäts-App bezogenen Mengen an angebotenen Produkten erfolgt halbmonatlich jeweils zum 15. und zum Monatsultimo zzgl.jeweils geltender MwSt. Sämtliche Forderungen sind sofort zur Zahlung fällig. Leistungen erfolgen ausschließlich zu den an den Akzeptanzstelle vor Ort angegebenen Preisen, einschließlich Steuern, Abgaben, Gebühren und sonstigen Konditionen, sofern die Lieferantin und der Kunde nicht schriftlich eine abweichende Preis- oder Rabattvereinbarungen getroffen haben. Die Lieferung der einzelnen bezogenen Mengen an angebotenen Produkten erfolgt ohne Lieferbeleg. Mengenmäßige Basis der Abrechnung ist die Aufzeichnung des elektronischen Tankdatenerfassungsgeräts. Die Messvorrichtungen sind geeicht. Geeichte Daten können bei Bedarf innerhalb der gesetzlichen Datenaufbewahrungsfristen eingesehen werden.
(b) Die Zahlung bzw. Forderungseinzug durch die Lieferantin erfolgt im SEPA-Firmenlastschriftverfahren,sofern nicht gesondert ein anderes Zahlungsverfahren schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erteilt derLieferantin auf einem gesonderten Formular Vollmacht für ein SEPA Firmenlastschriftmandat zum sofortigen Einzug des Rechnungsbetrages. Er hat für ausreichende Deckung auf dem hierbei angegebenen Konto zu sorgen. Scheitert der Forderungseinzug, so ist die Lieferantin berechtigt, sofortige Barzahlung zu verlangen und ohne weitere Mitteilung die Karte(n) zu sperren und einzuziehen sowie die Nutzung der Leu Mobilitäts-App zu sperren; die Regelungen in Ziffer 5. bleiben unberührt. Die Lieferantin ist ferner berechtigt, für jeden Fall des Scheiterns des Forderungseinzugs Verzugszinsen von 8 %-Punkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz p.a. sowie einen pauschalen Verwaltungskostenersatz in Höhe von 6,90 € zu verlangen, soweit der Kunde nicht geringere Verwaltungskosten nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt der Lieferantin vorbehalten.
(c) Im Falle der Nichtzahlung einzelner Forderungen aus diesem Vertrag oder bei einem Kunden schriftlich bekannt gegebenen Ausschluss von der Belieferung werden sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig.
(d) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9. Einwendungen gegen die Abrechnung
Einwendungen wegen Unrichtigkeit der Abrechnung hat der Kunde spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung oder der die Abrechnung enthaltenen Lastschrift schriftlich zu erheben. Die Einwendungen werden erst mit Zugang bei der Lieferantin wirksam. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung der Abrechnung. Auf diese Folge hat die Lieferantin auf der Rechnung bzw. der Abrechnung enthaltenen Lastschrift hinzuweisen. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung der Abrechnung verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht eine Leistung abge- rechnet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.
10. Sicherheiten
Der Kunde wird auf Verlangen der Lieferantin für die Lieferungen Sicherheiten in Form einer Bankgarantie, Barkaution o.ä. leisten. Daneben ist die Lieferantin im Einzelfall berechtigt nach billigem Ermessen mo- natliche Abschlagszahlungen zu fordern, wenn der Umfang der Geschäfte die gestellten Sicherheiten zu überschreiten droht und dies notwendig ist, um die laufenden oder künftigen Zahlungen des Kunden an die Lieferantin sicherzustellen. Sollten im Rahmen der Geschäftsverbindung die gestellten Sicherheiten ohne Verschulden der Lieferantin nicht mehr ausreichen (z.B. aufgrund gestiegener Umsätze oder Steuererhöhungen) so ist der Kunde auf Verlangen der Lieferantin verpflichtet, die Sicherheiten zu erweitern bzw. diese dem Umfang der Geschäftsverbindung anzupassen. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist die Lieferantin berechtigt, die ihr eingeräumten Sicherheiten zu verwerten. Der Kunde ist zuvor schriftlich abzumahnen. Der Kunde stellt sicher, dass die Lieferantin die Möglichkeit hat, die Sicherheit bis mindestens drei Monate nach Beendigung des Vertrages in Anspruch zu nehmen.
11. Eigentumsvorbehalt / Vermischungsklausel
(a) Die Lieferantin behält sich das Eigentum an den vom Kunden bezogenen Produkten vor, bis ihre sämtlichenForderungen aus der betreffenden Lieferung und auch ihre sonstigen Forderungen der laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) mit dem Kunden voll ausgeglichen sind.
(b) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat die Lieferantin unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die derLieferantin gehörenden Produkte erfolgen.
(c) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist die Lieferantin berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/ oder denLiefergegenstand auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; die Lieferantin ist vielmehr berechtigt, lediglich den Liefergegenstand heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf die Lieferantin diese Rechte nur geltend machen, wenn sie dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(d) Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu vermischen. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(e) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Vermischung der Produkte der Lieferantin entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die Lieferantin als Herstellerin gilt. Bleibt bei einer Vermischung mit Liefergegenständen Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die Lieferantin Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der vermischten Liefergegenstände. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte.
(f) Die aus dem Weiterverkauf des Liefergegenstandes entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils der Lieferantin gemäß dem vorstehenden Absatz zur Sicherheit an die Lieferantin ab. Die Lieferantin nimmt die Abtretung an. Die in lit. (b) genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(g) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben der Lieferantin ermächtigt. Die Lieferantin verpflichtet sich die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen der Lieferantin gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann die Lieferantin verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(h) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen der Lieferantin um mehr als 10%, wird die Lieferantin auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl der Lieferantin freigeben.
12. Haftung des Kunden beim Tankvorgang und bei Benutzung der Elektroladestationen
(a) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Tankvorgang keine Beschädigungen der Tankanlagebzw. der Elektroladestation vorgenommen und dass insbesondere das Verschütten von Kraftstoff- und Betriebsstoffen vermieden wird. Er hat die jeweilige im Aushang an den Akzeptanzstellen bzw. an der Abgabevorrichtung angebrachte Bedienungsanleitung und Betriebsordnung zu beachten. Der Kunde hatdafür Sorge zu tragen, dass im Wechselrichter seines Ladegerätes kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladung zugelassenen Ladekabels ist kundenseitig zu gewährleisten.
(b) Für Schäden, welche an der Tankanlage oder an der Elektroladestation oder an den dazugehörigen Apparaten durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Kunden, seines Beauftragten oder Angehörigenentstehen, haftete der Kunde, und zwar gegenüber der Lieferantin soweit diese selbst Betreiber der Tankstelle ist, bzw. gegenüber dem jeweiligen Betreiber der Tankstelle bzw. der Elektroladestation ist, bzw. gegenüber dem jeweiligen Betreiber der Tankstelle bzw. der Elektroladestation direkt.
(c) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Rauchen auf Tankstellengelände grundsätzlich verboten ist.Auch das Telefonieren mit mobilen Endgeräten o.ä. ist nicht erlaubt.
(d) Festgestellte Beschädigungen oder Störungen an den Tankstellen oder Elektroladestationen der Akzeptanzstellen wird der Kunde der Lieferantin unverzüglich melden.
13. Haftung der Lieferantin
(a) Für Mängel der vom Kunden bezogenen Produkte haftet ausschließlich die Lieferantin. Der Betreiber derjeweiligen Akzeptanzstelle, soweit er nicht mit der Lieferantin identisch ist, haftet für Mängel des Liefergegenstandes nicht.
(b) Im Rahmen dieses Vertrages ist die Haftung der Lieferantin für Forderungen in Verbindung mit Produkten, die mit einer Leu Mobilitäts-Karte oder mittels der Leu Mobilitäts-App bargeldlos erworben wurden, auf den Kaufpreis dieser Produkte beschränkt. Die Lieferantin haftet nicht für Folgeschäden oder indirekte Verluste oder Schäden (einschließlich entgangenem Gewinn, Umsatzeinbußen und entgangene Gelegenheiten), die dem Kunden infolge einer Forderung gegen die Lieferantin entstehen.
(c) Mit keiner Bestimmung in diesen Bedingungen ist beabsichtigt, die Haftung der Lieferantin für Ansprücheaus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder für Ansprüche im Zusammenhang mit einer Produkthaftung der Lieferantin zu beschränken oder auszuschließen.
14. Sonstiges
(a) Die Vereinbarung über die Nutzung der Leu Mobilitäts-Karte bzw. der Leu Mobilitäts-App läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Vertragsparteien jederzeit schriftlich mit einer Frist von zwei Wochenzum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien davon unberührt.
(b) Nach Beendigung der Vereinbarung über die Nutzung der Leu Mobilitäts-Karte bzw. der Leu Mobilitäts-App, gleich aus welchem Grund, ist/sind die ausgegebene(n) Karte(n) unverzüglich an die Lieferantinzurückzugeben.
(c) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Lieferantin und die Akzeptanzstellen, die zur Abwicklung des kartenbezogenen und App-bezogenen Geschäftsverkehrs erforderlichen personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Rechte des Kunden nach dem Bundesdatenschutzgesetz bleiben unberührt.
(d) Änderungen der AGB werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung gegenüber derLieferantin schriftlich angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird die Lieferantin den Kunden in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Zahlungsbedingungen oder Preisen angeboten, kann er die Vereinbarung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Lieferantin den Kunden im Angebot besonders hinweisen.
(e) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung mit dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch diejenige wirksame Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(f) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(g) Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden ist – soweit zulässig – der Sitz der Lieferantin.
(h) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien ist ausschließlich der Sitz der Lieferantin. Abweichend hiervon ist jede Partei berechtigt, die andere Partei an deren allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Vorrangige dingliche gesetzliche Vorschriften, insbesondere über ausschließliche Gerichtsstände, bleiben unberührt.
15. Datenschutz
(a) Die Leu Energie GmbH & Co. KG oder beauftragte Dienstleister erheben, verarbeiten, nutzen die Kundendaten zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, und der DSGVO. Die Leu Energie GmbH & Co. KG nutzt die Kundendaten auch, um dem Kunden/Besteller Produktinformationen per Post, E-Mail oder telefonisch zukommen zu lassen und zu Zwecken der Markt- und Meinungsforschung, soweit der Kunde hierin eingewilligt hat. Der Kunde ist berechtigt, der werblichen Nutzung seiner Daten jederzeit gegenüber der Leu Energie GmbH & Co. KG unter info@leu-energie.de zu widersprechen. Die Übermittlung von Kundendaten an Dritte erfolgt zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Hinsichtlich der Datenerfassung, Verarbeitung und Weitergabe sowie Rechte des Kunden betreffend seine personenbezogenen Daten im Einzelnen verweisen wir auf unsere Datenschutz- erklärungen gemäß DSGVO.
(b) Die Leu Energie GmbH & Co. KG prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, die Bonität des Vertragspartners. Dazu arbeitet Leu Energie GmbH & Co. KG mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergerstraße 11,41460 Neuss, und der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden zusammen, von denen die dazu benötigten Daten geliefert werden. Zu diesem Zweck übermittelt Leu Energie GmbH & Co. KG Namen und Kontaktdaten des Kunden an die vorstehend genannten Unternehmen. Die Informationen gemäß Art 14. Der EU-DSGVO zu der bei den vorstehend genannten Unternehmen stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.boniversum.de/EU-DSGVO.
16. Kontaktdaten
Leu Energie GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 2a, 95028 Hof/Saale
Tel.: 09281/899-200, Fax.: 09281/899-599, tanken@leu-energie.de
Stand: Mai 2023
Wir sind für Sie da
Bei Leu sind persönlicher Service und Sicherheit Tradition. Kontaktieren Sie uns – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.
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