Gebäudeenergiegesetz: Was gilt aktuell – und wie geht es weiter?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sorgt weiterhin für viele Fragen bei Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern. Die gute Nachricht vorweg: Wer aktuell über eine neue Heizung nachdenkt, sollte sich nicht von den politischen Diskussionen verunsichern lassen. Derzeit gilt weiterhin das bestehende Gebäudeenergiegesetz – eine grundlegende Reform ist zwar angekündigt, aber noch nicht in Kraft. 

Was gilt derzeit?

Die seit 2024 geltenden Regelungen bleiben zunächst bestehen. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien. Für Bestandsgebäude und viele andere Neubauten gelten Übergangsfristen, die eng mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft sind. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterhin betrieben werden. Auch ein Austausch gegen eine neue Heizung ist unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich. 

Was plant die Bundesregierung?

Die Bundesregierung hat angekündigt, das GEG zu überarbeiten und durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz zu ersetzen. Ziel ist ein einfacheres und technologieoffeneres Regelwerk. Nach den bisher bekannten Eckpunkten soll insbesondere die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für neu eingebaute Heizungen entfallen. Stattdessen sollen unterschiedliche Technologien und klimafreundliche Brennstoffe stärker berücksichtigt werden. Die konkrete Ausgestaltung befindet sich jedoch noch im Gesetzgebungsverfahren. Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen Regelungen unverändert weiter. 

Was bedeutet das für Eigentümer?

Wer heute eine Modernisierung plant, sollte keine vorschnellen Entscheidungen treffen. Jede Immobilie ist anders. Die passende Heizlösung hängt von vielen Faktoren ab – etwa vom Gebäudezustand, der örtlichen Wärmeplanung und den individuellen Investitionszielen.

Fest steht:

  • Bestehende Heizungen müssen nicht vorsorglich ausgetauscht werden.
  • Die aktuellen Förderprogramme gelten vorerst weiter.
  • Wer investiert, sollte auf eine langfristig wirtschaftliche und zukunftssichere Lösung setzen. 

Wir behalten die weitere Entwicklung des Gebäudeenergiegesetzes für Sie im Blick und informieren Sie, sobald konkrete Änderungen beschlossen werden. Selbstverständlich können Sie sich bei Fragen zu diesem Thema jederzeit an uns wenden – wir beraten Sie gerne persönlich.