Welche Änderungen bringt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz?

Kaum eine Gesetzesreform hat die Gemüter bundesweit so bewegt wie das sogenannte Heizungsgesetz der alten Ampel-Regierung. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Denn die Energiepreise bleiben ein zentraler Kostenfaktor für alle Betroffenen. Gleichzeitig soll aber das Klima geschützt werden. Nun hat die Bundesregierung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz neue Vorschläge erarbeitet.

Mit der Änderung des alten Gesetzes sind Hausbesitzer nicht mehr verpflichtet, beim Einbau einer neuen Anlage darauf zu achten, dass diese mit mindestens 65 Prozent alternativen Energien betrieben werden muss. 

Eine Vorgabe aber gibt es trotzdem für Öl- und Gasheizungen. "Voraussetzung ist, dass diese ab 1.1.2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen", so die Koalition. Dazu zählt u.a. auch HVO100, ein Heizölersatz, welcher zu 100% aus erneuerbaren Rohstoffen, wie zum Beispiel Altfetten oder Pflanzenölresten, hergestellt wird. HVO100 (Infos zu HVO) verbrennt sauberer als herkömmliches Heizöl und kann bereits in vielen modernen Ölheizkesseln verwendet werden, oft ohne, dass technische Anpassungen notwendig sind.

Somit soll ab 2029 eine Mindestquote des Bio-Anteils von zehn Prozent gelten und schrittweise ansteigen.

Als Ihr Energieversorger sind wir darauf vorbereitet und bieten HVO100 bereits auch als Kraftstoff an – für Großabnehmer und an unseren Tankstellen.

Für Ihre umweltfreundliche und zuverlässige Wärmeversorgung sind wir gerne für Sie da:

Marcus Wilfert
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