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Sie besitzen bereits ein Elektrofahrzeug oder spielen mit dem Gedanken sich eines zu kaufen oder zu leasen? Dann können Sie sich über das Gesetz zur sogenannten Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) freuen. Denn Ihr Einsatz für die Umwelt mit der Einsparung von CO2 wird belohnt.
Alles, was Sie tun müssen, ist Ihr Auto durch uns beim Umweltbundesamt registrieren zu lassen. Sobald die Behörde Ihre Quote bestätigt hat, bekommen Sie von uns Ihre Prämie ausbezahlt!
So fördert die THG-Quote die Elektromobilität
Als Fahrer eines Elektrofahrzeuges tragen Sie aktiv dazu bei, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dieses Engagement wird seit 2022 vom Gesetzgeber in Deutschland anerkannt. Im Rahmen des Förderprogramms Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote) können Sie Ihre CO2-Einsparungen zertifizieren lassen und an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen.
Dabei ist zu beachten, dass unterschiedliche Fahrzeugklassen auch unterschiedlich viele Emissionen einsparen. Die maximale Vergütung richtet sich daher nach der im Fahrzeugschein angegebenen Fahrzeugklasse (Feld J). Hybridfahrzeuge oder auch Plug-In-Hybride sind nicht quotenberechtigt.
Ihre Leu-Bonusoptionen
Beantragen Sie hier Ihre THG-Quote
THG-Quote: Ihre Prämie für klimafreundliche Mobilität
Mit Leu Energie sichern Sie sich unkompliziert Ihre Prämie aus dem THG-Quotenhandel. Ihr Vorteil: Bereits ab dem ersten E-Fahrzeug profitieren Sie von einer attraktiven Bar-Prämie – jedes Jahr aufs Neue. Das gilt natürlich auch für gewerbliche E-Fahrzeuge und Dienstwagen. E-Mobilität, die sich rechnet – einfach und effizient mit Leu Energie.
Ihre Vorteile
Häufig gestellte Fragen
Die THG-Quote kann einmal pro Jahr beantragt werden. Dementsprechend handelt es sich um eine sich jährlich wiederholende Auszahlung (Stand Feb.2022)
Ja, die Zuteilung der Quote erfolgt fahrzeuggebunden. Ein Halter kann so viele Fahrzeuge registrieren lassen, wie auf ihn zugelassen sind.
Nein, auch Nutzfahrzeuge, Busse, E-Motorräder und E-Roller mit Zulassung sind für die Quote berechtigt.
Nein, es sind ausschließlich vollelektrische Autos für einen behördlichen Antrag zugelassen.
Nicht in Anspruch genommene THG-Quoten verkauft die Bundesregierung und nimmt sie in den Staatshaushalt auf.
Ein formloser Bescheid an uns reicht und die Anmeldung endet dann entsprechend für das Auto zum Ende des jeweiligen Jahres. In keinem Fall muss die Prämie zurückgezahlt werden, da es sich um eine Pauschale handelt, die jährlich vom Umweltbundesamt vergeben wird.
Gewerbliche E-Fahrzeuge tragen genauso ihren Anteil zur Treibhausgasminderung bei. Sie können ebenfalls zu Gunsten der Firma registriert werden.
Ich bin für Sie da
Wenn Sie Fragen zur THG-Quote oder den attraktiven Leu-Bonusoptionen haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich helfe Ihnen gerne weiter und beantworte Ihre Anliegen schnell und unkompliziert - ich freue mich auf Ihre Nachricht!
peter.hassfuerther @leu-energie.de
