THG-Quote beantragen – bis zu 375 € Prämie für Ihr Elektrofahrzeug
Besitzen Sie ein vollelektrisches Fahrzeug oder planen Sie den Kauf bzw. das Leasing eines E-Fahrzeugs? Dann können Sie die gesetzlich geregelte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) nutzen und eine jährliche Prämie beantragen.
Leu Energie übernimmt für Sie die komplette Abwicklung – von der Registrierung Ihres Fahrzeugs beim Umweltbundesamt bis zur Vermarktung Ihrer THG-Quote. Nach erfolgreicher Zertifizierung erhalten Sie Ihre Prämie direkt auf Ihr angegebenes Konto.
Was ist die THG-Quote und wie funktioniert die Prämie?
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein gesetzlich geregeltes Instrument zur Minderung von Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor. Halterinnen und Halter vollelektrischer Fahrzeuge können ihre THG-Quote jährlich zertifizieren und vermarkten lassen. Die daraus erzielte Vergütung wird als THG-Prämie ausgezahlt.
Die Höhe der Prämie richtet sich unter anderem nach der im Fahrzeugschein angegebenen Fahrzeugklasse (Feld J). Hybridfahrzeuge und Plug-in-Hybridfahrzeuge sind nicht quotenberechtigt.
THG Quote beantragen – so einfach funktioniert die Registrierung
Beantragen Sie hier ganz einfach Ihre THG-Quote und sichern Sie sich Ihre jährliche Prämie.
Wählen Sie Ihre gewünschte Bonusoption aus und senden Sie uns Ihren Antrag für die THG-Quote bequem online.
Nach Eingang Ihres Antrags prüfen wir Ihre Angaben und übernehmen die komplette Abwicklung für Sie – von der Anmeldung Ihres Elektrofahrzeugs beim Umweltbundesamt bis zur Vermarktung Ihrer THG-Quote. Sobald Ihre Quote erfolgreich zertifiziert und verkauft wurde, erhalten Sie Ihre THG-Quote Prämie direkt auf Ihr angegebenes Konto.
Für Sie entsteht dabei kein Aufwand: Sie registrieren Ihr Fahrzeug einmal pro Jahr, und wir kümmern uns um den gesamten Prozess. So profitieren Sie einfach und sicher von Ihrer THG-Prämie als Besitzer eines Elektrofahrzeugs.
Häufig gestellte Fragen zur THG Quote
Die THG-Quote kann einmal pro Jahr beantragt werden. Dementsprechend handelt es sich um eine sich jährlich wiederholende Auszahlung (Stand Feb.2022)
Ja, die Zuteilung der Quote erfolgt fahrzeuggebunden. Ein Halter kann so viele Fahrzeuge registrieren lassen, wie auf ihn zugelassen sind.
Nein, auch Nutzfahrzeuge, Busse, E-Motorräder und E-Roller mit Zulassung sind für die Quote berechtigt.
Nein, es sind ausschließlich vollelektrische Autos für einen behördlichen Antrag zugelassen.
Nicht in Anspruch genommene THG-Quoten verkauft die Bundesregierung und nimmt sie in den Staatshaushalt auf.
Ein formloser Bescheid an uns reicht und die Anmeldung endet dann entsprechend für das Auto zum Ende des jeweiligen Jahres. In keinem Fall muss die Prämie zurückgezahlt werden, da es sich um eine Pauschale handelt, die jährlich vom Umweltbundesamt vergeben wird.
Gewerbliche E-Fahrzeuge können ebenfalls zu Gunsten der Firma registriert werden.
Ich bin für Sie da
Wenn Sie Fragen zur THG-Quote oder den attraktiven Leu-Bonusoptionen haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich helfe Ihnen gerne weiter und beantworte Ihre Anliegen schnell und unkompliziert - ich freue mich auf Ihre Nachricht!